Im Nationalpark Kellerwald-Edersee gilt der Leitsatz „Natur Natur sein lassen“. Die Wege- und Verkehrssicherung ist so ausgerichtet, dass Eingriffe in die natürliche Entwicklung der Waldökosysteme auf das notwendige Maß begrenzt werden. Ziel ist es, die werdende Wildnis und das ursprüngliche Naturerleben zu bewahren und gleichzeitig die Sicherheit der Besucher*innen entsprechend gültiger Rechtslage zu gewährleisten. Durch regelmäßige Kontrollen, angepasste Eingriffe im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und klare Kommunikation zu waldtypischen Gefahren wird dieser Spagat erfolgreich gemeistert.

Umgestürzter Baumstamm, der aus Gründen der Eingriffsminimierung und des Wildniserlebens auf dem Weg belassen wird. Das Hindernis kann von Wandernden leicht überstiegen werden.
Umgestürzter Baumstamm, der aus Gründen der Eingriffsminimierung und des Wildniserlebens auf dem Weg belassen wird. Das Hindernis kann von Wandernden leicht überstiegen werden. © Nationalpark Kellerwald-Edersee / H. Orendt

Ausgangslage

Wege im Nationalpark Kellerwald-Edersee werden in einem der vorgesehenen Nutzung entsprechenden Zustand gehalten. Gefahren, die über die waldtypischen Gefahren hinausgehen, werden schonend aber unverzüglich beseitigt. 


Die Nationalparkverwaltung hat in ihrem Wegeplan die vorgesehene Nutzung aller Wege im Schutzgebiet durch Einteilung in verschiedene Wegekategorien klar definiert:                

  1. Ein reduziertes Netz aus befestigten Wegen (forstlicher Wegebaustandard) wird vor allem für ausgewiesene Rettungswege erhalten.
  2. Ausgeschilderte Pfade und Steige verlaufen überwiegend auf naturnahen und schmalen Wegen. Sie dienen dem Wildniserleben, sind in der Regel nur zu Fuß begehbar und können Hindernisse (umgestürzte Bäume, Steilstrecken, Bachläufe etc.) aufweisen.

 

Verkehrssicherungs- und Kontrollpflicht
Außer an den Bereichen der Regelkontrolle besteht keine Verkehrssicherungs- oder Kontrollpflicht für waldtypische Gefahren (Beispiele: Trockenäste in Baumkronen, herabhängende Äste, mangelnde Stand- und/oder Bruchfestigkeit von Bäumen inkl. toten Bäumen im Bestand, Steine, Fels- und Blockhänge oder Wurzeln). Auch Waldwege gehören zum Wald und es obliegen keine Sicherungs- oder Kontrollpflichten.

 

Zu den Bereichen der Regelkontrolle zählen gemäß Geschäftsanweisung Verkehrssicherung:

  • Erholungseinrichtungen (z. B. Infotafeln, Sitzbänke, Schutzhütten, Info-Pavillons, etc.)
  • Parkplätze inkl. Zufahrten
  • Direkt angrenzende Siedlungsbereiche, bebaute Grundstücke usw.
  • Öffentlichen Verkehrswege, Bahnlinien; angrenzend an Bebauung (z. B. Straßen aller Kategorien, Rad- und Gehwege an oder im Zusammenhang mit öffentlichen Straßen auch angrenzend an den Außenrand des Nationalparks)

 

Diese Regelkontrolle (inklusive Überwachung und Koordination der Maßnahmen sowie der Dokumentation) erfolgt durch entsprechendes Fachpersonal.

In den beschriebenen Bereichen der Regelkontrolle wird die Verkehrssicherung regelmäßig wahrgenommen. Auf dem übrigen Wanderwegenetz, das auf schmalen Pfaden oder Steigen verläuft, bleibt die natürliche Dynamik des Waldes vom Menschen weitgehend unbeeinflusst und die Natur sich selbst überlassen. Ausgenommen sind lediglich Areale, bei denen Nationalpark-Besucher bewusst zum Verweilen eingeladen werden.

Beispiel für zu überwindende Hindernisse – leicht zu übersteigender Baumstamm
Beispiel für zu überwindende Hindernisse – leicht zu übersteigender Baumstamm © Nationalpark Kellerwald-Edersee / H. Orendt

Umsetzung

Verfahrensablauf & Zuständigkeiten im Überblick

Verkehrssicherung sowie Wegemanagement folgeneinem standardisierten Ablauf:

  • Regelkontrollen:
    Mindestens einmal jährlich werden die relevanten Bereiche im belaubten und (im Wechsel) im unbelaubten Zustand kontrolliert; in der Praxis 2/Jahr (belaubt u. unbelaubter Zustand).
  • Laufende Kontrolle im Rahmen der Gebietsbetreuung:
    Ranger*innen (Nationalparkwacht) kontrollieren Wege und Besuchereinrichtungen während ihrer regulären Gebietsbegehungen, dem sog. Ranging (multifunktionale Aufgabe: Ansprechpartner für Schutzgebietsbesucher*innen, Überwachung der Einhaltung der Nationalpark-Verordnung sowie Kontrolle der Wege und Infrastruktur im zugeteilten Bereich). Auffälligkeiten werden dokumentiert und an die Leitung des Flächenmanagements gemeldet.
  • Überwachung während operativer Maßnahmen:
    Bei Arbeiten im Gelände (z. B. Verkehrssicherungsarbeiten oder Managementmaßnahmen in den Pflege- und Entwicklungszonen) werden mögliche Gefahrenstellen mit überprüft.
  • Umgang mit Akutgefahren:
    Situationen, in denen eine akut hohe Gefährdungslage besteht (z. B. stark geschädigte Bäume mit unmittelbar drohender Bruchgefahr, abbrechende Felsen), werden unverzüglich gemeldet. Bei Bedarf werden Wege kurzfristig gesperrt und akute Gefahren nach den Regeln der Eingriffsminimierung beseitigt.
  • Intensivüberwachung nach Schadereignissen:
    Nach besonderen Ereignissen wie Starkwind oder Sturm erfolgt eine gezielte Einsatzplanung, um alle Wegestrecken und Besuchereinrichtungen zu begehen und die Verkehrssicherheit zu überprüfen. Hierbei erfolgt eine Priorisierung der Wegekategorien: zunächst die ausgebauten Rettungswege, die zeitgleich das Schutzgebiet für Radfahrer*innen erschließen. Dann die sonstigen weiteren befestigten Erschließungswege. Im Anschluss folgen die ausschließlich den Wanderern vorbehaltenen Pfade und Steige.

 

Zentrales Prinzip: Eingriffsminimierung

Alle unvermeidbaren Eingriffe werden darauf geprüft, wie sie naturschutzkonform und möglichst unauffällig landschaftsgerecht durchgeführt werden können, sodass der Effekt auf die natürliche Waldentwicklung und das ungestörte Naturerleben minimiert wird.

  • Wegverlegung statt Fällung
    Bei einem verkehrsgefährdenden Baum wird geprüft, ob der Weg/die Erholungseinrichtung zunächst verlegt werden kann, damit der Baum nicht gefällt werden muss.
  • Kronen- oder Astbehandlung statt Baumfällung
    Gefahren werden häufig durch Entfernen einzelner Totäste behoben, nicht durch Fällung des gesamten Baumes.
  • Vermeidung sichtbarer Schnittflächen/Baumstümpfe
    Prüfung ob Umziehen des Baumes mittels Seilwinde möglich ist. Ansonsten wird Trennschnitt (schräge Schnittführung, einem Bruch nachempfundene Schnittführung) als letzte Option durchgeführt.
  • Belassen großer toter Buchen, Eichen o.a. aus Naturschutzgründen 
    Besonders große, abgestorbene Buchen bleiben an Wanderwegen stehen, da sie als stehendes Totholz eine große Bedeutung für die Biodiversität haben; begründet im eigentlichen Schutzzweck des Nationalparks (Schutz der natürlichen Prozesse im Fagetum).
  • Mäharbeiten und Freischneiden
    Nur punktuell dort, wo dichter Bewuchs den Zugang zu Tafeln, Bänken oder das Passieren der Route verhindert; nicht auf voller Wegebreite, damit der Charakter schmaler, uriger Pfade erhalten bleibt. Im Idealfall werden nach solchen Eingriffen die schmalen Pfade durch eine gute Frequentierung freigehalten, so dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Nationalpark Kellerwald-Edersee

Praxisbeispiel "Wegemanagement im Nationalpark Kellerwald-Edersee" - Langversion
 

© Nationalpark Kellerwald-Edersee / Deutscher Wanderverband, 2025

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  • Nationalparkamt Kellerwald-Edersee

    Laustraße 8 · 34537 Bad Wildungen

    Telefon: +49 5621-9040-0
    E-Mail: info@nationalpark.hessen.de 
    Web: https://nationalpark-kellerwald-edersee.de


  • Förderung

    Das Projekt hatte eine Laufzeit vom 27. Mai 2024 bis 30. November 2025. Gefördert wurde es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Begleitung durch das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes im Rahmen der Fördermaßnahme LIFT-Transformation (Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus).