Im Nationalpark Kellerwald-Edersee steht der Leitsatz „Natur Natur sein lassen“ im Mittelpunkt aller Maßnahmen. Die Wege- und Verkehrssicherung ist so ausgerichtet, dass Eingriffe in die natürliche Entwicklung der Waldökosysteme auf das notwendige Maß begrenzt werden. Ziel ist es, die werdende Wildnis und das ursprüngliche Naturerleben zu bewahren und gleichzeitig die Sicherheit der Besucher*innen zu gewährleisten. Durch regelmäßige Kontrollen, angepasste Pflegeeingriffe und klare Kommunikation zu waldtypischen Gefahren wird dieser Spagat erfolgreich gemeistert.
Ausgangslage
Der Nationalpark Kellerwald-Edersee schützt auf mehr als 7.500 Hektar einen der letzten großen, naturnahen Rotbuchenwälder Mitteleuropas. Sein primäres Ziel ist der Prozessschutz: Unter dem Motto „Natur Natur sein lassen“ soll sich hier Wildnis von morgen entwickeln, während das Gebiet der Bevölkerung zu Erholungs- und Bildungszwecken unter dem Aspekt des Wildniserlebens zugänglich bleibt, soweit dies mit dem Schutzzweck vereinbar ist.
Auf Grundlage nationaler und internationaler Vorgaben, Richtlinien und Qualitätskriterien geht die Wege- und Verkehrssicherung mit einer Minimierung der Eingriffe in die natürliche Waldentwicklung einher. Wege werden in einem der vorgesehenen Nutzung entsprechenden Zustand gehalten; Gefahren, die über das übliche waldtypische Risiko hinausgehen, werden schonend, aber unverzüglich beseitigt.
Dabei gilt: Waldwege gehören zum Wald. Für waldtypische Gefahren besteht, außer in bestimmten, klar definierten Bereichen, keine Verkehrssicherungs- oder Kontrollpflicht. Zu diesen Bereichen der Regelkontrolle zählen insbesondere Erholungseinrichtungen und Parkplätze, direkt angrenzende Siedlungsbereiche und bebaute Grundstücke sowie öffentliche Verkehrswege und daran anschließende Geh- und Radwege. In diesen Zonen wird die Verkehrssicherung regelmäßig wahrgenommen; im übrigen Wegenetz bleibt die natürliche Dynamik des Waldes weitgehend sich selbst überlassen.
Der Klimawandel verstärkt die Bedeutung dieses Ansatzes: Sturmereignisse, Dürreperioden und daraus resultierendes Totholz führen zu mehr waldtypischen Gefahren, ohne dass der Prozessschutzgedanke aufgegeben wird.
Umsetzung
Das Wegemanagement im Kellerwald-Edersee folgt einem klaren, abgestuften System aus Zuständigkeiten, Kontrollbereichen, pragmatischen Arbeitsabläufen und dem strengen Prinzip der Eingriffsminimierung. Ziel ist eine Wegepflege, die Naturprozesse respektiert, Besucher*innen schützt und gleichzeitig ein möglichst wildnisnahes Erlebnis zulässt.
Verfahrensablauf & Zuständigkeiten im Überblick
Die Verkehrssicherung und Wegepflege folgt einem standardisierten Ablauf:
- Regelkontrollen:
Mindestens einmal jährlich werden die relevanten Bereiche im belaubten und (im Wechsel) im unbelaubten Zustand kontrolliert. - Laufende Kontrolle im Rahmen der Gebietsbetreuung:
Ranger*innen (Nationalparkwacht), die im Flächenmanagement arbeiten, kontrollieren Wege und Besuchereinrichtungen während ihrer regulären Reviergänge. Auffälligkeiten werden dokumentiert und an die Leitung des Flächenmanagements gemeldet. - Überwachung während operativer Maßnahmen:
Bei Arbeiten im Gelände (z. B. Verkehrssicherungs- oder Pflegearbeiten) werden mögliche Gefahrenstellen mit überprüft. - Umgang mit Akutgefahren:
Situationen, in denen eine akut hohe Gefährdungslage besteht (z. B. stark geschädigte Bäume mit unmittelbar drohender Bruchgefahr), werden unverzüglich gemeldet. Bei Bedarf werden Wege kurzfristig gesperrt und Akutgefahren nach den Regeln der Eingriffsminimierung beseitigt. - Intensivüberwachung nach Schadereignissen:
Nach besonderen Ereignissen wie Starkwind oder Sturm erfolgt eine gezielte Einsatzplanung, um alle Wegestrecken und Besuchereinrichtungen zu begehen und die Verkehrssicherheit zu überprüfen.
Zentrales Prinzip: Eingriffsminimierung
Alle Maßnahmen werden darauf geprüft, wie sie mit möglichst wenig Eingriff in die Waldentwicklung durchgeführt werden können.
- Wegverlegung statt Fällung:
Wenn ein Baum gefährlich steht, wird geprüft, ob der Weg/die Erholungseinrichtung verlegt werden kann, damit der Baum nicht gefällt werden muss. - Kronen- oder Astbehandlung statt Baumfällung
Gefahren werden häufig durch Entfernen einzelner Äste behoben, nicht durch Fällung des gesamten Baumes. - Vermeidung sichtbarer Schnittflächen/Baumstümpfe
Prüfung ob Umziehen des Baumes mittels Seilwinde möglich ist. Ansonsten wird Trennschnitt (schräge Schnittührung, einem Bruch nachempfundene Schnittführung) als letzte Option durchgeführt. - Belassen großer toter Buchen aus Naturschutzgründen
Besonders große, abgestorbene Buchen mit hoher Habitatfunktion müssen stehen bleiben. - Mäharbeiten und Freischneiden
Nur punktuell dort, wo dichter Bewuchs den Zugang zu Tafeln, Bänken oder das Passieren der Route verhindert; nicht auf voller Wegebreite, damit der Charakter schmaler, uriger Pfade erhalten bleibt
Parallel dazu setzt der Nationalpark auf eine klare Besucherinformation: An Zugängen wird auf waldtypische Gefahren und das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr hingewiesen. Elemente der Besucherinfrastruktur sind mit Standortnummern versehen, die den Rettungsdiensten vorliegen und im Notfall eine eindeutige Ortung erleichtern.
So entsteht ein Wegemanagement, das dem Prozessschutz verpflichtet bleibt, den Anforderungen der Verkehrssicherung genügt und zugleich ein ursprüngliches, wildnisnahes Naturerleben ermöglicht, auch unter sich verändernden Rahmenbedingungen im Zuge des Klimawandels.
Nationalparkamt Kellerwald-Edersee
Laustraße 8 · 34537 Bad Wildungen
Telefon: +49 5621-9040-0
E-Mail: info@nationalpark.hessen.de
Web: https://nationalpark-kellerwald-edersee.de