Das Zertifikat Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland wird sowohl an Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Gasthäuser, Appartements, Ferienwohnungen und -häuser, Privatvermieter, Campingplätze, Jugendherbergen, Wanderheime und Hütten) als auch an reine Gastronomiebetriebe und Gaststätten von Beherbergungsbetrieben vergeben.
Teilnehmen können alle interessierten Betriebe, welche die in den Kriterien-Katalogen beschriebenen Voraussetzungen in den Bereichen Ausstattung, Service und Verpflegung erfüllen:
- Teilnahme-Voraussetzungen für Unterkünfte
(mit und ohne angeschlossener Gastronomie):- Erfüllung von 22 Kernkriterien sowie 8 (aus 17) Wahlkriterien.
- Für Gastgeber ohne angeschlossene Gastronomie gelten die Kernkriterien 7-9 aus dem Bereich Verpflegung nicht. Für Betriebe, die nur Frühstück anbieten, entfällt das Kriterium Nr. 9.
- Ferienwohnungen und -häuser sowie Privatvermieter, Campingplätze, Wanderheime und Hütten müssen nur 6 (aus 17) Wahlkriterien erreichen.
- Unterkünfte ohne Klassifizierung müssen den Zusatzbogen "Mindestkriterien für Beherbergungs-betriebe ohne Klassifizierung" vollständig erfüllen.
- Teilnahme-Voraussetzungen für Gastronomiebetriebe:
- Erfüllung von 18 Pflichtkriterien aus dem Kriterien-Katalog des Deutschen Wanderverbandes für reine Gastronomiebetriebe und Gaststätten von Beherbergungsbetrieben.
Der Zertifizierungsprozess
Senden Sie den ausgefüllten Kriterien-Katalog an Ihren regionalen Ansprechpartner. Dieser veranlasst eine Überprüfung Ihrer Angaben durch einen vom Deutschen Wanderverband autorisierten Experten. Das Zertifikat wird vergeben, wenn die Überprüfung vor Ort uneingeschränkt bestätigt, dass alle geforderten Kriterien erfüllt sind.
Sollten Sie Fragen zu den Qualitätskriterien haben, unterstützt Sie Ihr regionaler Ansprechpartner gerne durch eine persönliche Beratung vor Ort auf Ihrem Weg zum Qualitätsgastgeber „Wanderbares Deutschland“.
Verlängerung des Zertifikats
Das Zertifikat „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ besitzt eine Gültigkeit von drei Jahren und muss nach Ablauf dieses Zeitraumes durch erneute Überprüfung der Qualitätskriterien verlängert werden. Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums an Ihren regionalen Ansprechpartner, um eine Verlängerung des Zertifikates zu beantragen. Eine Nachzertifizierung verläuft analog zum Zertifizierungsprozess.
Zertifizierungsmaterialien
Das Zertifikat „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ besitzt eine Gültigkeit von drei Jahren und muss nach Ablauf dieses Zeitraumes durch erneute Überprüfung der Qualitätskriterien verlängert werden. Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums an Ihren regionalen Ansprechpartner, um eine Verlängerung des Zertifikates zu beantragen. Eine Nachzertifizierung verläuft analog zum Zertifizierungsprozess.
Kosten für Erstausstellung und Nachzertifizierung
Die Kosten für die Erstausstellung des Zertifikats und jede weitere Nachzertifizierung variieren aufgrund regionaler Gegebenheiten. In den Gebühren sind jeweils alle Organisations- und Lizenzgebühren, eine Urkunde, das Leistungsversprechen, ein Sticker mit neuem Gültigkeitsdatum des Zertifikats für Ihr Hausschild sowie die Kosten zur Überprüfung der Qualitätskriterien vor Ort enthalten.
Bitte erfragen Sie die Höhe der anfallenden Gebühren direkt bei Ihrem regionalen Ansprechpartner.