Über die FöNa-Richtlinie stellt das Land NRW dem Naturpark Bergisches Land jährlich Fördermittel zur Verfügung, um bestehende naturnahe touristische Infrastrukturen wie Wege, Brücken oder Rastplätze instand zu halten.
Ausgangslage
Touristische Infrastrukturen im Naturpark Bergisches Land wie Wege, Brücken oder Rastplätze sind durch Witterung und Nutzung stark beansprucht. Für viele Kommunen und Vereine ist es schwierig, die notwendigen Mittel für Instandhaltung und Anpassung an Klimafolgen eigenständig aufzubringen, daher braucht es gezielte Förderungen.
Umsetzung
Jährlich ca. 100.000 Euro werden für Sanierung bestehender Einrichtungen wie Brücken, Sitzbänke, Beschilderung oder Themenweg-Elemente bereitgestellt. Auch Maßnahmen zur Besucherlenkung und Umweltbildung sind förderfähig. Dadurch können wetteranfällige oder beschädigte Elemente zeitnah erneuert und an neue Klimabedingungen angepasst werden,
z. B. durch langlebigere Materialien oder standortgerechte Bauweisen. Antragsberechtigt sind Kommunen, Städte und Vereine innerhalb des Naturparks. Die Förderung deckt bis zu 80 % der Kosten, Voraussetzung ist ein nachgewiesener Sanierungsbedarf.
Zweckverband Naturpark Bergisches Land
Moltkestraße 26 · 51643 Gummersbach
Telefon: +49 22 61 - 9163100
E-Mail: info@naturpark-bl.de
Web: https://www.naturparkbergischesland.de/